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BGH Beschluss v. - IX ZR 142/11

Gesetze: § 133 Abs 1 S 1 InsO, § 143 Abs 1 S 2 InsO, Art 103 Abs 1 GG

Insolvenzanfechtung: Rückgewährpflicht des Anfechtungsgegners bei Weiterleitung des zurückzugewährenden Vermögenswertes

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAE-11840

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