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FG München Beschluss v. - 14 V 471/12

Gesetze: AO § 249, AO § 281, AO § 254 Abs. 1 S. 1, AO § 256

Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Leitsatz

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. , BFH/NV 2003, 1538 m. w. N.) muss der Vollstreckungsschuldner die mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontenpfändungen oder Pfändungen anderer Forderungen, einhergehenden Beschränkungen und Auslagen im Rahmen des gesetzlich geregelten Pfändungsschutzes hinnehmen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAE-12079

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