Aufwendungen eines Zahnarztes für eine
Betriebskostenversicherung; betriebliche und außerbetriebliche Veranlassung
einer Versicherung
Leitsatz
1. Aufwendungen eines Zahnarztes für eine Betriebskostenversicherung, die den Aufwand an fortlaufenden Betriebskosten ersetzt, wenn der Betrieb durch Arbeitsunfähigkeit des Inhabers wegen Krankheit oder Unfallfolgen oder durch behördlich angeordnete Quarantäne unterbrochen werden sollte, sind nur in Höhe des auf das Quarantänerisiko entfallenden Teils des Versicherungsbeitrags als Betriebsausgaben abziehbar. 2. Aufwendungen für Versicherungen, die Schutz gegen spezielle berufs- oder betriebsspezifische Gefahren (Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle) gewähren, sind als Betriebsausgabe abziehbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EStB 2012 S. 291 Nr. 8 StBW 2012 S. 628 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 642 UAAAE-12293