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BFH Urteil v. - VIII R 5/08

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Gewinnbegriff des § 4 Abs. 4a EStG; Vermeidung der Ungleichbehandlung der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG durch Wahl der Gewinnermittlungsart

Leitsatz

Der Gewinnbegriff in § 4 Abs. 4a EStG unterscheidet sich mangels einer besonderen Bestimmung in dieser Vorschrift nicht von dem allgemeinen Gewinnbegriff in § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG. Die Maßgeblichkeit des Gewinns i.S. des § 4 Abs. 1 und 3 EStG für die Anwendung des Absatzes 4a gilt auch dann uneingeschränkt, wenn dieser wegen Wechsels der Gewinnermittlungsart einen Übergangsgewinn oder einen Übergangsverlust umfasst.

Fundstelle(n):
EStB 2012 S. 291 Nr. 8
StBW 2012 S. 628 Nr. 14
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2012 S. 604
EAAAE-12294

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