Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - 1 StR 103/12

Gesetze: § 370 Abs 1 AO, § 370 Abs 3 AO, § 373 Abs 1 AO, § 46 StGB

Gewerbsmäßiger Schmuggel und gewerbsmäßige Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben: Voraussetzungen für die Verhängung einer aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe trotz Schäden in Millionenhöhe

Leitsatz

1. Auch bei einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach § 373 AO in Millionenhöhe kommt eine zwei Jahre nicht überschreitende Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht (Fortführung von , BGHSt 53, 71 und ).

2. Sowohl beim Schmuggel nach § 373 AO wie auch bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist es dabei ohne Bedeutung, ob die Millionengrenze durch eine einzelne Tat oder erst durch mehrere gleichgelagerte Einzeltaten erreicht worden ist (Fortführung von , BGHSt 53, 71 und ).

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 236 Nr. 8
BFH/NV 2012 S. 1564 Nr. 9
NJW 2012 S. 2599 Nr. 35
NJW 2012 S. 8 Nr. 28
PStR 2012 S. 189 Nr. 8
RIW 2012 S. 726 Nr. 10
StBW 2012 S. 794 Nr. 17
wistra 2012 S. 2 Nr. 8
wistra 2012 S. 350 Nr. 9
WAAAE-12317

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank