Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidung über eine zulässige Berufung durch Beschluss - rechtliches Gehör - Anhörung - Änderung der Prozesssituation - erneute Anhörung - Entbehrlichkeit - unterlassene Berufungsbegründung - Missachtung richterlicher Fristen
Leitsatz
1. Will ein Gericht durch Beschluss über eine zulässige Berufung entscheiden, muss es die Beteiligten nach ordnungsgemäßer Anhörung nur dann erneut anhören, wenn sich die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert.
2. Einer erneuten Anhörung der Beteiligten vor einer Gerichtsentscheidung über eine zulässige Berufung durch Beschluss bedarf es nicht, wenn der Berufungsführer die Begründung seines Rechtsmittels entgegen eigener Ankündigung und unter Missachtung richterlich gesetzter Fristen unterlässt.