Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Beschluss v. - B 1 KR 6/12 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 153 Abs 4 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 MRK

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidung über eine zulässige Berufung durch Beschluss - rechtliches Gehör - Anhörung - Änderung der Prozesssituation - erneute Anhörung - Entbehrlichkeit - unterlassene Berufungsbegründung - Missachtung richterlicher Fristen

Leitsatz

1. Will ein Gericht durch Beschluss über eine zulässige Berufung entscheiden, muss es die Beteiligten nach ordnungsgemäßer Anhörung nur dann erneut anhören, wenn sich die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert.

2. Einer erneuten Anhörung der Beteiligten vor einer Gerichtsentscheidung über eine zulässige Berufung durch Beschluss bedarf es nicht, wenn der Berufungsführer die Begründung seines Rechtsmittels entgegen eigener Ankündigung und unter Missachtung richterlich gesetzter Fristen unterlässt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:290512BB1KR612B0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 10 Nr. 47
UAAAE-12335

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank