Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - II ZR 118/10

Gesetze: § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 309 Nr 7 Buchst b BGB, § 311 Abs 2 BGB

Prospekthaftung im weiteren Sinne: Mangelhaftigkeit des Beteiligungsprospekts für einen geschlossenen Immobilienfonds wegen unzutreffender Angaben über die Tragung der leerstandsbedingten Nebenkosten; Inhaltskontrolle von verjährungsverkürzenden Klauseln im Emissionsprospekt und im Gesellschaftsvertrag; Anrechnung der dem Anleger durch seiner Beteiligung erwachsenen Steuervorteile

Tatbestand

Der Kläger zu 1) beteiligte sich im Jahre 1996 mit insgesamt 300.000 DM (= 153.387,56 €), der Kläger zu 2) im Jahre 1995 mit 50.000 DM (= 25.564,59 €), jeweils zzgl. 5 % Agio, mittelbar über eine Treuhandkommanditistin an dem 1995 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds "B.    Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs KG - L.  Fonds 5" (künftig: Fonds). Die Beklagte hatte den Fonds initiiert, war Prospektherausgeberin und Gründungskommanditistin.

Fundstelle(n):
AAAAE-12479

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank