Prospekthaftung im weiteren Sinne: Mangelhaftigkeit des Beteiligungsprospekts für einen geschlossenen Immobilienfonds wegen unzutreffender Angaben über die Tragung der leerstandsbedingten Nebenkosten; Inhaltskontrolle von verjährungsverkürzenden Klauseln im Emissionsprospekt und im Gesellschaftsvertrag; Anrechnung der dem Anleger durch seiner Beteiligung erwachsenen Steuervorteile
Tatbestand
Der Kläger zu 1) beteiligte sich im Jahre 1996 mit insgesamt 300.000 DM (= 153.387,56 €), der Kläger zu 2) im Jahre 1995 mit 50.000 DM (= 25.564,59 €), jeweils zzgl. 5 % Agio, mittelbar über eine Treuhandkommanditistin an dem 1995 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds "B. Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs KG - L. Fonds 5" (künftig: Fonds). Die Beklagte hatte den Fonds initiiert, war Prospektherausgeberin und Gründungskommanditistin.