Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft für Aufklärungsmängel der bei den Beitrittsverhandlungen eingeschalteten Vertriebsgesellschaft
Leitsatz
Der Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1806 Nr. 30 DB 2012 S. 1565 Nr. 28 DStR 2012 S. 1521 Nr. 30 NJW-RR 2012 S. 1316 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2012 S. 2448 WM 2012 S. 1298 Nr. 27 ZIP 2012 S. 1289 Nr. 27 OAAAE-12496