Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - II ZR 69/12

Gesetze: § 278 BGB

Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer Fondsgesellschaft für Aufklärungsmängel der bei den Beitrittsverhandlungen eingeschalteten Vertriebsgesellschaft

Leitsatz

Der Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über den Beitritt eines Anlegers zu einer Fondsgesellschaft eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1806 Nr. 30
DB 2012 S. 1565 Nr. 28
DStR 2012 S. 1521 Nr. 30
NJW-RR 2012 S. 1316 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2012 S. 2448
WM 2012 S. 1298 Nr. 27
ZIP 2012 S. 1289 Nr. 27
OAAAE-12496

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank