Gesetze: § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 22 Abs 1 S 4 Halbs 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 2 SGB 2 vom , § 12 Abs 1 SGB 2, § 19 S 3 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 4 Halbs 2 SGB 2 vom , § 20 Abs 1 SGB 2 vom
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Einkommenserzielung - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Zuordnung zum Einkommen - Modifikation des Zeitpunkts und der Reihenfolge der Berücksichtigung - Aufteilung nach Kopfteilen entsprechend den Verhältnissen im Zeitpunkt der Berücksichtigung - keine Bereinigung nach § 11 Abs 2 SGB 2 aF- Herausrechnung des auf die Warmwasserbereitung entfallenden Anteils)
Leitsatz
Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Einkommen zu berücksichtigen - modifiziert im Hinblick auf den Zeitpunkt der Berücksichtigung (Monat nach dem Zufluss), die Reihenfolge der Berücksichtigung (nur bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung) und ohne vorherige Absetzungen.