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BSG Beschluss v. - B 9 V 4/12 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht - Zeuge - Einholung eines sog Glaubhaftigkeitsgutachtens - Erforderlichkeit - Einzelfall - pflichtgemäßes Ermessen

Leitsatz

Die Einholung eines sog Glaubhaftigkeitsgutachtens, also einer aussagepsychologischen Begutachtung über den Wahrheitsgehalt auf ein bestimmtes Geschehen bezogener Angaben, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:240512BB9V412B0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 8 Nr. 37
KAAAE-12535

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