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BVerwG Urteil v. - 2 C 15/10

Gesetze: § 12 Abs 3 BBesG, § 195 BGB, §§ 812ff BGB, § 812 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 19 Abs 1 EZulV, § 20 Abs 1 EZulV

Rückforderung von Bezügen; Wechselschichtzulage; Verschulden; Billigkeitsentscheidung

Leitsatz

1. Bei der Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG ist in der Regel von der Rückforderung teilweise abzusehen, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liegt. In diesem Fall ist ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages im Regelfall angemessen.

2. Die Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG ist notwendiger und untrennbarer Bestandteil der Rückforderungsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-12543

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