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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 SB 147/11

Der Kläger begehrt auch im Zugunstenverfahren die rückwirkende Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 100 sowie der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr).

Fundstelle(n):
ZAAAE-12582

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