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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 156/12

Der Kläger begehrt die Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 120,00 EUR mtl. für die Zeit vom 01.08.2009 bis 31.01.2010 sowie die Auskehrung von Leistungen für die Zeit vom 10.03.2005 bis 28.04.2009 in Höhe von 2.654,00 EUR zuzüglich Zinsen.

Fundstelle(n):
LAAAE-12607

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