Kein Übergang eines Hinzurechnungsvolumens nach § 2a Abs. 3 Satz 3 EStG bei einer Verschmelzung auf die übernehmende Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Das bei einer Kapitalgesellschaft zum vorhandene Hinzurechnungsvolumen gemäß § 2a Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 geht bei einer im Jahr 1998 mit steuerlicher Rückwirkung zum beschlossenen Verschmelzung auf eine andere Kapitalgesellschaft nicht auf diese über. 2. Ein nach § 2a Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 bei der übertragenden Körperschaft vorhandenes Hinzurechnungspotential gehört nicht zu den in § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 aufgeführten steuerlichen Rechtspositionen, hinsichtlich derer die übernehmende Körperschaft in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eintritt. Die Auflistung der Tatbestände, in denen nach § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 eine steuerliche Rechtsnachfolge eintritt, ist abschließend.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1340 Nr. 8 DStZ 2012 S. 602 Nr. 17 GmbH-StB 2012 S. 263 Nr. 9 GmbHR 2012 S. 914 Nr. 16 HFR 2012 S. 936 Nr. 9 KÖSDI 2012 S. 18084 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2012 S. 724 NAAAE-12667