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BFH Beschluss v. - VIII B 10/12

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116, AO § 129

Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit, wenn die beabsichtigte Anordnung eines Nachprüfungsvorbehalts versehentlich unterblieben ist

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1326 Nr. 8
OAAAE-12671

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