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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5283/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, BGB § 367

Zahlungen an eine Bank zur Entlassung aus einem Immobilienkredit sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer GbR, die im Zusammenhang mit der Entlassung aus der Haftung für einen Immobilienkredit mit offenen Zins- und Tilgungsrückständen erfolgen und zur Mitwirkung am Verkauf der Immobilie verpflichten, sind nicht als (Sonder-)Werbungskosten abzugsfähig, da sie nicht der Erfüllung der ursprünglichen Darlehensverpflichtung dienen.

Fundstelle(n):
EAAAE-12819

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