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BGH Beschluss v. - V ZB 242/11

Gesetze: § 511 Abs 4 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 ZPO, § 46 WoEigG

Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die Zulassung der Berufung; Rechtsschutzinteresse an einer Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses

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Fundstelle(n):
KAAAE-12911

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