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BFH Beschluss v. - X E 1/12

Gesetze: GKG § 21 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 1, GKG § 66 Abs. 1

Bestimmung der Höhe des Streitwerts; Absehen von der Kostenerhebung; Zuständigkeit der Justizbeitreibungsstelle beim Bundesamt für Justiz

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1459 Nr. 9
MAAAE-12958

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