Aussetzung der Vollziehung bei einer Kürzung des Verlustabzugs durch § 8c KStG
Leitsatz
Nach dem (BStBl 2012 II S. 360) kann, wenn der das Verlustabzugsverbot des § 8c Satz 1 KStG 2002 n.F. auslösende schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres erfolgt, ein bis zu diesem Zeitpunkt in diesem Wirtschaftsjahr erzielter Gewinn mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust verrechnet werden. Die Finanzbehörden gewähren in dieser Rechtsfrage bis zu einer endgültigen Entscheidung über die allgemeine Anwendung dieser Entscheidung prinzipiell Aussetzung der Vollziehung.