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BFH Urteil v. - III R 50/08

Gesetze: FGO § 127, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 34 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1

Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind

Leitsatz

Bei mehreren zu berücksichtigenden Kindern ist die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG auch dann für jedes Kind einzeln durchzuführen, wenn bei Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG die zusammengefasste Gewährung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG vorteilhafter sein sollte.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1429 Nr. 9
HFR 2012 S. 1073 Nr. 10
StBW 2012 S. 726 Nr. 16
RAAAE-12965

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