Verletzung von Zuständigkeiten im Rahmen einer Ermessensentscheidung
Leitsatz
1. § 127 AO bezieht sich nur auf gebundene Verwaltungsakte. Die Vorschrift ist nicht anwendbar bei Verletzung der sachlichen Zuständigkeit sowie bei Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung (hier: über einen Billigkeitserlass nach § 227 AO). 2. Die Prüfung, ob die Interpretation der von einer Landesregierung aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG erlassenen Zuständigkeitsverordnung durch das Finanzamt zutreffend ist und dieses demzufolge zu Recht als die örtlich und sachlich zuständige Behörde über einen Erlass von Steuern entschieden hat, obliegt dem für die Feststellung nichtrevisiblen Landesrechts zuständigen Finanzgericht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1411 Nr. 9 LAAAE-12967