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FG Münster Urteil v. - 11 K 631/11 F EFG 2012 S. 1638 Nr. 17

Gesetze: EStG § 23 Abs 3 Satz 9, AO § 169, EStG § 10d Abs 4

Verlustfeststellung:

Feststellungsfrist, Festsetzungsfrist zur ESt, Verjährung

Leitsatz

Eine gesonderte Feststellung der Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kann auch nach Ablauf der für diese geltenden Feststellungsfrist erfolgen, wenn die Festsetzungsfrist für den Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres noch nicht abgelaufen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1638 Nr. 17
KÖSDI 2012 S. 18087 Nr. 10
PStR 2012 S. 240 Nr. 10
QAAAE-13087

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