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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 2391/11

Gesetze: InsO § 80InsO § 35InsO § 55InsO § 36AO. § 34

Adressat von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden im Verbraucherinsolvenzverfahren

Leitsatz

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter richtiger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden für zur Insolvenzmasse gehörende Kraftfahrzeuge soweit das Fahrzeug nicht zum insolvenzfreien Vermögen des Schuldners gehört.

Fundstelle(n):
OAAAE-13121

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