Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule
Leitsatz
Eine Diplom-Medizinpädagogin, die zugleich ausgebildete Krankenschwester ist und an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule unterrichtet, ist als Lehrkraft iSd. § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O zu vergüten, wenn sie mit mindestens der Hälfte ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten verrichtet, die von einer Unterrichtsschwester iSd. Vergütungsgruppen KR der Anlage 1b zum BAT-O - Angestellte im Pflegedienst -, die über eine entsprechende Fachausbildung nach der Protokollerklärung Nr. 22 verfügt, nicht ausgeübt werden können.