Wettbewerbsverstöße im Internet-Versandhandel: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung über einen Unterlassungsanspruch für die Beurteilung einer Abmahnung; Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen bei Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Missbräuchliche Vertragsstrafe
Leitsatz
Missbräuchliche Vertragsstrafe
1. Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
2. Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.