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BGH Urteil v. - III ZR 290/11

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung eines Betrags von 5.000 € in Anspruch, den sie Ende Oktober/Anfang November 2005 im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem "Schenkkreis" entrichtet hat.

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Fundstelle(n):
EAAAE-13201

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