Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2 vom , § 33 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 33 Abs 2 S 2 SGB 2 vom , Art 3 Abs 1 GG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Unterhaltsanspruch - Anspruchsübergang auf Grundsicherungsträger - Höhe des übergegangenen Unterhaltsanspruchs - Absetzung Versicherungspauschale - verfassungskonforme Auslegung
Leitsatz
1. Auf den Träger der Grundsicherung übergegangene Ansprüche sind nicht als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen.
2. Vom gesetzlichen Anspruchsübergang nicht erfasst sind die vom Einkommen abzusetzenden Beträge, die nicht zur Deckung des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs einzusetzen sind.