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BFH Urteil v. - III R 25/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c

Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und dem Beginn des gesetzlichen Pflichtdiensts

Leitsatz

Die Nichtberücksichtigung von Kindern nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem gesetzlichen Pflichtdienst ist verfassungsgemäß.
Vergleichbar und III R 41/07, v. - III R 68/10.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1437 Nr. 9
GAAAE-13287

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