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BFH Beschluss v. - III S 1/12

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 6, FGO § 70 Satz 1, FGO § 114 Abs. 2, FGO § 114 Abs. 3, GVG § 17a Abs. 2, BGB § 133, BGB § 157, ZPO § 920 Abs. 2

BFH nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Gericht der Hauptsache für den Erlass einer einstweiligen Anordnung instanziell zuständig; BFH als Gericht der Hauptsache für die Entscheidungen über die Anträge nach § 69 Abs. 3 und Abs. 6 FGO zuständig

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1475 Nr. 9
AAAAE-13289

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