Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 23/09

Gesetze: AO § 233a Abs. 2 Satz 2, EStG § 2 Abs.3

Überwiegen der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei nur eingeschränktem Verlustausgleich

Leitsatz

1. Für die Frage, ob während der Geltung des eingeschränkten Verlustausgleichs gemäß § 2 Abs. 3 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft die anderen Einkünfte i.S. des § 233a Abs. 2 Satz 2 AO überwiegen, ist an die der Steuerfestsetzung auf der Grundlage der Berechnung nach § 2 Abs. 3 EStG zugrunde gelegten Einkünfte anzuknüpfen.
2. Für den Erlass eines Zinsbescheids ist auch an eine materiell fehlerhafte Steuerfestsetzung anzuknüpfen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1413 Nr. 9
HFR 2012 S. 1043 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 647
VAAAE-13295

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank