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BAG Urteil v. - 4 AZR 834/09

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO, § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 21 Abs 1 PostPersRG, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO

Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Fundstelle(n):
PAAAE-13835

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