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BAG Urteil v. - 4 AZR 147/10

Gesetze: § 41 Nr 7 TV-L, Entgeltgr Ä3 TV-L, Art 3 Abs 1 GG

Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

Leitsatz

Die unterschiedlichen Entgeltregelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für die Fachärztinnen und Fachärzte an Universitätskliniken einerseits und für Naturwissenschaftler mit einer Weiterbildung zum Klinischen Chemiker, die in ärztlichen Servicebereichen der Patientenversorgung tätig sind, andererseits verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2048 Nr. 33
DB 2012 S. 8 Nr. 28
UAAAE-13842

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