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BAG Urteil v. - 4 AZR 321/10

Gesetze: § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, Art 3 Abs 3 EGRL 23/2001

Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - Inkrafttreten des Tarifvertrags nach Betriebsübergang

Leitsatz

Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst später in Kraft, beginnt die für die Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB maßgebende Tarifgeltung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1984 Nr. 32
BB 2012 S. 2892 Nr. 46
DB 2012 S. 2466 Nr. 43
ZIP 2012 S. 1727 Nr. 35
UAAAE-13868

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