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BAG Urteil v. - 6 AZR 703/10

Gesetze: § 1 TVG, § 611 BGB

Nachwuchskraft i.S.d. Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Absenkung des Entgelts

Leitsatz

Nachwuchskräfte iSv. Nr. I Satz 1 des Abschnitts 4 der "Tarifeinigung Telekom Service der Deutschen Telekom AG und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di" vom (Beschäftigungsbrücke 2007) können auch Personen sein, die nicht unmittelbar im Anschluss an ihre Berufsausbildung im Telekom-Konzern ein Arbeitsverhältnis mit einem Telekom-Unternehmen aufgenommen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 8 Nr. 29
BAAAE-13870

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