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BGH Urteil v. - EnZR 105/10

Gesetze: § 315 Abs 3 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 21 EnWG 2005, §§ 21ff EnWG 2005, StromNEV

Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle für genehmigte Stromnetznutzungsentgelte - Stromnetznutzungsentgelt V

Leitsatz

Stromnetznutzungsentgelt V

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 3092 Nr. 42
WM 2013 S. 1620 Nr. 34
LAAAE-13871

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