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BGH Urteil v. - VIII ZR 311/11

Gesetze: § 558 Abs 5 BGB, § 558a BGB

Modernisierungserhöhung bei Wohnraummiete: Angabepflicht für Drittmittel aus öffentlichen Haushalten zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen; Beendigungszeitpunkt für die Anrechnungspflicht von Drittmitteln

Tatbestand

Die Beklagte ist seit dem 1. Juni 1997 Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Berlin.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAE-13875

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