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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 5054/10

Der Kläger begehrt als Witwer und Sonderrechtsnachfolger der am 1971 geborenen und am 2010 an einem Astrozytom verstorbenen P. F. (Versicherte) die Erstattung der Kosten für eine ambulante Behandlung mit alternativer Krebstherapie (Hyperthermie) in Höhe von € 1.349,80.

Fundstelle(n):
SAAAE-13941

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