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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 816/11

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Untersuchung mittels einer Kombination aus PET (Positronen-Emissions-Tomographie) und CT (Computertomographie), wenn lediglich der Verdacht auf eine Krebserkrankung besteht.

Fundstelle(n):
AAAAE-13947

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