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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 878/11

Der Kläger begehrt im Wege der Neufeststellung über bisher von der Beklagten bereits festgestellte Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) hinaus weitere Entgelte festzustellen. Darüber hinaus wendet er sich gegen die nachträgliche Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs. 1 AAÜG sowie die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides der Beklagten vom 21. Dezember 1999.

Fundstelle(n):
XAAAE-13974

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