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BFH Beschluss v. - X B 51/11

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2

Aufwendungen zum Erwerb von Rentenrechten keine sofort abziehbaren vorweggenommenen Werbungskosten

Leitsatz

Unmittelbare Aufwendungen (Einmalprämie oder laufende Beiträge) für den Erwerb von Rentenrechten sind keine sofort abziehbaren (vorweggenommenen) Werbungskosten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1442 Nr. 9
EStB 2012 S. 329 Nr. 9
LAAAE-14026

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