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BFH Beschluss v. - III B 239/11

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 93, FGO § 110 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 116 Abs. 5, FGO § 119, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b

Rüge der materiellen Fehlerhaftigkeit des FG-Urteils kein Zulassungsgrund; schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung wegen abgelehnter Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1470 Nr. 9
PAAAE-14029

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