Übertragung staatlicher Aufgaben auf kommunale Körperschaften - Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Tatbestand
Die Parteien streiten noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch eine vom beklagten Freistaat ausgesprochene Kündigung aufgelöst worden ist, ob der beklagte Freistaat (im Folgenden: Beklagter) verpflichtet ist, die Klägerin weiterzubeschäftigen und ob er ihr Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzugs für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 31. August 2009 zu zahlen hat.
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2240 Nr. 36 DB 2012 S. 2108 Nr. 37 OAAAE-14278