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BAG Urteil v. - 4 AZR 278/10

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers, der als Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) bei der beklagten Stadt tätig ist.

Fundstelle(n):
YAAAE-14279

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