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BAG Urteil v. - 4 AZR 279/10

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Kläger und der Klägerin, die als Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) bei der beklagten Stadt tätig sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAE-14280

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