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BAG Urteil v. - 4 AZR 318/10

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Kläger, die als Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) bei der beklagten Stadt tätig sind.

Fundstelle(n):
ZAAAE-14283

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