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BAG Urteil v. - 6 AZR 679/10

Gesetze: § 92 S 1 SGB 9, § 19 SchwbG, § 29 Abs 1 BeamtStG

Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

Leitsatz

Die Versetzung eines Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bedarf keiner Zustimmung des Integrationsamtes. § 92 Satz 1 SGB IX ist insoweit nicht analog anzuwenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1920 Nr. 31
GAAAE-14298

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