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BGH Beschluss v. - I ZR 103/11

Gesetze: § 8 Abs 2 UWG

Wettbewerbsrecht: Unterlassungshaftung des Unternehmensinhabers für Mitarbeiter und Beauftragte bei einem mehrstufigen Beauftragungsverhältnis

Fundstelle(n):
JAAAE-14300

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