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BGH Urteil v. - IX ZR 2/12

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGV 1346/2000, Art 267 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Internationale Zuständigkeit für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner in einem Drittstaat

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. Nr. L 160, S. 1) folgende Frage vorgelegt:

Sind die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig, der seinen Wohnsitz oder satzungsmäßigen Sitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats hat?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1869 Nr. 31
DB 2012 S. 1678 Nr. 30
DStR 2012 S. 12 Nr. 33
RIW 2012 S. 798 Nr. 11
WM 2012 S. 1449 Nr. 30
ZIP 2012 S. 1467 Nr. 30
PAAAE-14324

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