Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Unwirtschaftlichkeit des Verordnungsverhaltens eines Vertragsarztes - Unabhängigkeit von der Beachtung der Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien - Verordnung von Heilmitteln in ungerechtfertigt vielen Behandlungsfällen - Entscheidungsspielräume der Prüfgremien - gerichtliche Überprüfbarkeit - keine Verpflichtung zur Ermittlung der Gründe für unterdurchschnittliche Fallzahlen
Leitsatz
1. Auch wenn der Vertragsarzt die Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien bei jeder einzelnen Verordnung beachtet hat, kann sein Verordnungsverhalten bezogen auf die Gesamtheit seiner Patienten unwirtschaftlich sein.
2. Eine Unwirtschaftlichkeit kann darin liegen, dass er in ungerechtfertigt vielen Behandlungsfällen Anlass zur Verordnung von Heilmitteln gesehen hat.