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BSG Urteil v. - B 6 KA 18/11 R

Gesetze: § 106 Abs 2 SGB 5 vom , § 106 Abs 5a SGB 5 vom , § 84 Abs 8 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 7 Abs 10 HeilMRL, § 17 HeilMRL, §§ 17ff HeilMRL

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Unwirtschaftlichkeit des Verordnungsverhaltens eines Vertragsarztes - Unabhängigkeit von der Beachtung der Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien - Verordnung von Heilmitteln in ungerechtfertigt vielen Behandlungsfällen - Entscheidungsspielräume der Prüfgremien - gerichtliche Überprüfbarkeit - keine Verpflichtung zur Ermittlung der Gründe für unterdurchschnittliche Fallzahlen

Leitsatz

1. Auch wenn der Vertragsarzt die Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien bei jeder einzelnen Verordnung beachtet hat, kann sein Verordnungsverhalten bezogen auf die Gesamtheit seiner Patienten unwirtschaftlich sein.

2. Eine Unwirtschaftlichkeit kann darin liegen, dass er in ungerechtfertigt vielen Behandlungsfällen Anlass zur Verordnung von Heilmitteln gesehen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:210312UB6KA1811R0

Fundstelle(n):
FAAAE-14362

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