Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 8 Abs 1 WoGG 2 vom , § 103 SGG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für einen Zweipersonenhaushalt in Baden-Württemberg - Fehlen eines schlüssigen Konzepts des Grundsicherungsträgers - Anwendung der Wohngeldtabelle nur bei fehlenden Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts - Sicherheitszuschlag von 10%
Leitsatz
Kosten der Unterkunft nach dem SGB 2 können nur dann nach der Wohngeldtabelle unter Berücksichtigung eines Zuschlags in Höhe von 10 vH festgesetzt werden, wenn ein Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die abstrakt angemessenen Unterkunftskosten für den konkret bestimmten Vergleichsraum festgestellt worden ist.